<p>Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule f?r Oekonomie & Management gemeinn?tzige GmbH, Hochschulleitung Essen fr?her Fachhochschule (Fachhochschule), 32 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einf?hrung des IFRS 3 und der gleichzeitigen Absetzung des bis dahin geltenden IAS 22 haben sich einige Neuerungen in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschl?ssen ergeben. Zu diesen ?nderungen z?hlt das Verbot von Interessenszusammenf?hrungen, welche bislang unter bestimmten Voraussetzungen zwingend vorgeschrieben waren. Eine weitere ?nderung im IFRS 3 ist die Verwendung der Erwerbsmethode, denn es ist keine andere Methode mehr zul?ssig. Neu ist auch, dass immaterielle Verm?genswerte unterteilt werden in bestimmte und unbestimmte Nutzungsdauer, wobei dem Goodwill eine unbestimmte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Demzufolge ist eine planm??ige Abschreibung des Goodwills untersagt, dieser muss sich nun einem j?hrlichen Werthaltigkeitstest unterziehen. Im IFRS 3 ist f?r Restrukturierungsr?ckstellungen geregelt, dass eine Passivierung nur erlaubt ist, wenn sie schon vorher beim erworbenen Unternehmen angesetzt waren. Weiterhin sind Eventualschulden jetzt bei der Erstkonsolidierung zu ber?cksichtigen, was vorher verboten war.7 All diese Neuregelungen haben Auswirkungen auf die Bilanzpolitik der Unternehmen und stellen gleichzeitig eine teilweise Ann?herung an die SFAS 141 und SFAS 142 dar. Dies ist ein erster Schritt f?r die Zulassung der IAS/IFRS an der New Yorker B?rse. Ziel dieser Arbeit ist, die Umsetzung und die Anwendung der Neuerungen aus IFRS 3 zu zeigen, sie aber gleichzeitig auch kritisch zu betrachten. Sch?ne Gr??e Steffen Seidler</p>画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。

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